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LAPL(A) nach EASA (FCL.105.A)

Die LAPL (A) – Light Aircraft Pilot Licence ist eine kostengünstige Alternative zu dem umfangreichen PPL (A) EASA Teil FCL.
Mit der Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) nach EASA-FCL (Light Aircraft Pilot Licence) European Aviation Safety Agency Flight Crew Licensing), erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg (z.B. Cessna 172) im In- und europäischen Ausland. Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das Sprechfunkzeugnis (BZF I – englisch) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.

Der LAPL ist nur in Europa gültig und nicht ICAO konform.
Eine Erweiterung von LAPL(A) auf die EU-FCL-PPL(A) Lizenz ist möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um mit einer Flugausbildung zum LAPL (A) beginnen zu können?

  • Das Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu können, liegt bei 16 Jahren. Die Lizenz bekommt man frühestens mit 17 Jahren ausgehändigt. Bei minderjährigen Flugschülern muss
    die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.
  • Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II (Medical) Bitte konsultieren Sie einen Fliegerarzt, bei dem Sie eine Tauglichkeitsuntersuchung
    machen.
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) Gültigkeit 5 Jahre. Das Formular für den Auszug können Sie sich im Internet auf der Homepage der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr herunterladen.
  • Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA-Auszug). Gültigkeit 12 Monate.
    Das Formular für den Auszug aus dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg können Sie im Internet herunterladen. Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular eine Kopie ihres Personalausweises bei.
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Kurs
    Nachweis „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (z.B. Kopie vom Führerschein)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde). Das Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro beantragen. Die für uns zuständige Behörde verlangt ein ausführlicheres Führungszeugnis, das direkt an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Wolfenbüttel geschickt wird.
  • Spätestens 8 Tage nach Beginn der Ausbildung müssen wir Sie bei der Landesbehörde angemeldet haben. Dazu benötigen wir zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises.

Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist identisch mit der PPL(A) Theorie:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Grundlagen des Fliegens

Die Theorieausbildung findet im Fernunterricht statt.  Ein Präsenzunterricht von 10 Stunden erfolgt in der Flugschule beim Aero-Club Hodenhagen e.V..

Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 3 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 150 km (80 nm) und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Für die Schulung werden unsere PS-28 Cruiser, Aquila A210, Cessna 172R und die Piper PA28-181 eingesetzt.
AquilaA210
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im „Multiple-Choice-Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Einschränkungen
Der Inhaber einer LAPL(A) Lizenz darf erst Passagiere befördern, wenn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder TMG Motorseglern nachgewiesen hat.

Gültigkeit / Verlängerung einer LAPL(A)
Unbefristet sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses (mindestens für LAPL)
  • innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Berechtigung 12 Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC)
  • 12 Starts und 12 Landungen
  • eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer

Diese Anforderungen können durch einen Überprüfungsflug mit Prüfer ersetzt werden.

Gültigkeit der Tauglichkeit

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • ab dem 41. Lebensjahr: 24 Monate

Kosten
Der Verein bildet seine Schüler zum Selbstkostenpreis aus. Voraussetzung zur Ausbildung im Aero-Club Hodenhagen e.V. ist die Vereinsmitgliedschaft.
Während der Ausbildung entstehen Kosten von ca. 7.928,00 € (incl. Vereinsmitgliedschaft). Anders als bei einer gewerblichen Flugschule verteilen sich die Ausgaben jedoch auf die gesamte Ausbildungszeit. Somit kann ein Schüler die Ausbildungszeit auf die persönlichen finanziellen Möglichkeiten abstimmen. Die Kosten können jedoch, abhängig von vielen Faktoren, variieren. Je nachdem wie viele Flugstunden Sie benötigen und ob Sie alle Anforderungen und Prüfungen im ersten Anlauf schaffen.

Vereinsbeiträge
Aufnahmegebühr 1. Jahr 260,00 €
2. Jahr oder mit Bestehen der Prüfung 240,00 €
Quartalsbeitrag 90,00€ 360,00 €
nichtgeleistete Arbeitsstunden (40 pro Jahr je 10,00€) (400,00 €)
25 Stunden Flugzeit (Aquila A210) 125,00 € 3125,00 €
5 Stunden Flugzeit PA 28-181 205,00 € 1.025,00 €
(Cessna 172R) 205,00 €
Landegebühr (ca. 200 Landungen) 2,50 € je Ldg 500,00 €
Ausbildungspauschale 410,00 €
Fluglehrerentgeld                  30 Stunden x 25,00 € 750,00 €
Fernlehrgang Theorie 558,00 €
Funksprechzeugnis BZF I/II (im Aero-Club zum Selbstkostenpreis)
7.628,00 €

Bei Ausbildungsflügen während der Woche erhält der Flugleiter ein Entgelt von 10,00 €. Die behördlichen Gebühren (ca. 250,00 €) sind nicht eingerechnet.