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PPL(A) nach EASA (FCL.205.A)

Sie berechtigt im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenem Muster nach Sichtflugbedingungen am Tage.
Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb weltweit gültig!
Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel (auf Antrag) an.

Auf Wunsch können zusätzliche Berechtigungen wie die Nachtflugqualifikation oder Kunstflugberechtigung erworben werden. Auch weitere Lizenzeinträge für beispielsweise Reisemotorsegler (TMG) oder zweimotorige Flugzeuge (MEP) sind möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um mit einer Flugausbildung zum PPL (A) beginnen zu können?

  • Das Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu können, liegt bei 16 Jahren. Die Lizenz bekommt man frühestens mit 17 Jahren ausgehändigt. Bei minderjährigen Flugschülern muss die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen
  • Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II (Medical) Bitte konsultieren Sie einen Fliegerarzt, bei dem Sie eine Tauglichkeitsuntersuchung machen
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) Gültigkeit 5 Jahre. Das Formular für den Auszug können Sie sich im Internet auf der Homepage der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr herunterladen.
  • Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA-Auszug). Gültigkeit 12 Monate.
    Das Formular für den Auszug aus dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg können Sie im Internet herunterladen. Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular eine Kopie ihres Personalausweises bei.
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Kurs
    Nachweis „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (z.B. Kopie vom Führerschein)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde). Das Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro beantragen. Die für uns zuständige Behörde verlangt ein ausführlicheres Führungszeugnis, das direkt an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Wolfenbüttel geschickt wird.
  • Spätestens 8 Tage nach Beginn der Ausbildung müssen wir Sie bei der Landesbehörde angemeldet haben. Dazu benötigen wir zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises.

Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung ist identisch mit der LAPL(A) Theorie:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Grundlagen des Fliegens

Die Theorieausbildung findet im Fernunterricht statt. Ein Präsenzunterricht von 10 Stunden erfolgt in der Flugschule beim Aero-Club Hodenhagen e.V..

Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindestflugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden.

Im Rahmen der Ausbildung findet eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung werden unsere Aquila A210, PS-28 Cruiser, Cessna 172 und Piper PA28-181 eingesetzt.
D-EDWQ Cockpit

Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im „Multiple-Choice-Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 – 90 Minuten.

Gültigkeit / Verlängerung einer PPL(A)
Die Lizenz wird unbefristet ausgestellt.
Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er folgende Anforderungen erfüllt:

  • mind. 12 Flugstunden und 12 Landungen
  • sowie eine Auffrischungsschulung von mind. 1 Stunde mit Fluglehrer innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung.

Die SEP-Berechtigung („Single Engine Piston“, also Berechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge, die mit dem PPL(A) erworben wird) gilt jeweils für 2 Jahre.

Gültigkeit der Tauglichkeit

  • bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
  • bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
  • ab dem 51. Lebensjahr: 12 Monate

Kosten
Der Verein bildet seine Schüler zum Selbstkostenpreis aus. Voraussetzung zur Ausbildung im Aero-Club Hodenhagen e.V. ist die Vereinsmitgliedschaft.
Während der Ausbildung entstehen Kosten von ca. 9978,00 € (inkl. Vereinsmitgliedschaft). Anders als bei einer gewerblichen Flugschule verteilen sich die Ausgaben jedoch auf die gesamte Ausbildungszeit. Somit kann ein Schüler die Ausbildungszeit auf die persönlichen finanziellen Möglichkeiten abstimmen.

Vereinsbeiträge
Aufnahmegebühr 1. Jahr 260,00 €
2. Jahr oder mit Bestehen der Prüfung 240,00 €
Quartalsbeitrag 90,00€ 360,00 €
nichtgeleistete Arbeitsstunden (40 pro Jahr je 10,00€) (400,00 €)
40 Stunden Flugzeit Aquila A210 125,00 € 5.000,00 €
5 Stunden Flugzeit PA 28-181 205,00 € 775,00 €
(Cessna 172R) 205,00 €
Landegebühr (ca. 240 Landungen) 2,50 € je Ldg 600,00 €
Ausbildungspauschale 410,00 €
Fluglehrerentgeld                  45 Stunden x 25,00 € 1.125,00 €
Fernlehrgang Theorie 558,00 €
Funksprechzeugnis BZF I/II (im Aero-Club zum Selbstkostenpreis)
9978,00 €

Bei Ausbildungsflügen während der Woche erhält der Flugleiter ein Entgelt von 10,00 €. Die behördlichen Gebühren (ca. 250,00 €) sind nicht eingerechnet.