Außenstart- und Landegenehmigung

Liebe Mitglieder des ACH,

die Außenstart- und Landegenehmigung (Fliegen ohne Flugleiter) an unserem Flugplatz ist immer nur für ein Jahr gültig und endet daher am 31.12. eines jeden Jahres.

Die Regelung wurde vor 3 Jahren eingeführt. Die entsprechenden Anträge liegen im Tower, Unterrichtsraum und Büro des ACH aus oder können im Aircraft Info Desk sowie im internen Bereich unserer Homepage heruntergeladen werden.

Jährlich erheben wir einen Unkostenbeitrag von 80,- Euro, der vom jeweiligen Konto abgebucht wird.

Mit Fliegergruß sowie Hals und Beinbruch für die kommende Flugsaison

Der Vorstand