Außenstart- und Landegenehmigung

Liebe Mitglieder des ACH, die Außenstart- und Landegenehmigung (Fliegen ohne Flugleiter) an unserem Flugplatz ist immer nur für ein Jahr gültig und endet daher am 31.12. eines jeden Jahres. Die Regelung wurde vor 3 Jahren eingeführt. Die entsprechenden Anträge liegen im Tower, Unterrichtsraum und Büro des ACH aus oder können im Aircraft Info Desk sowie …

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