Gastflüge bis zur endgültigen Klärung mit Einschränkung erlaubt

Piloten in den Vereinen dürfen Gäste mitnehmen und dafür eine Beteiligung an den Kosten annehmen. Das hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einem Schreiben an die Landesluftfahrtbehörden geklärt. [notice]Die Rechtslage für Gastflüge war seit Inkrafttreten des europäischen Pilotenlizenzrechts am 8. April 2013 nicht eindeutig und die Vereine verunsichert. Nun ist geklärt, …

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